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Neue Regelungen der Bundesregierung ab Mai

 
 
 
 
 

Liebe EbreichsdorferInnen,

die letzten Wochen haben uns allen viel abverlangt, es war ein Wettlauf gegen die Zeit und ein Kampf gegen eine für viele unsichtbare Bedrohung. Wir möchten uns an dieser Stelle für die hohe Disziplin bei allen EbreichsdorferInnen bedanken. Nun scheint Licht am Ende des Tunnels zu sein, die Maßnahmen werden schrittweise zurückgenommen, der Shutdown gelockert. Nichts desto trotz ist weiterhin große Vorsicht geboten, damit wir in Österreich die Kontrolle über die Ausbreitung des Covid19 Virus beibehalten. Am 30. April enden die bisherigen Beschränkungen und die Bundesregierung hat neue Regelungen zum Schutz unserer Gesundheit getroffen.

Gerne fassen wir die neuesten Regelungen an dieser Stelle für Sie zusammen:

 
 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Regelungen im öffentlichen Raum.

Ab 1. Mai ist zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand einzuhalten. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen treffen, sofern der Mindestabstand gewährleistet ist. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen. Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gastronomie.

Ab 15. Mai können Gastronomiebetriebe bis 23:00 Uhr öffnen. Dabei dürfen maximal 4 Erwachsene zuzüglich ihrer Kinder an einem Tisch gemeinsam sitzen. Zu den anderen Gästen muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein. Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen diesen am Tisch nicht tragen. Tische sind in der Regel vorab zu reservieren – Gruppenreservierungen für mehrere Tische und Schankbetrieb an der Theke sind nicht erlaubt.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Tourismus.

Beherbergungsbetriebe, weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten dürfen ab 29. Mai wieder öffnen. Tierparks dürfen ihre Outdoor-Bereiche ab 15. Mai unter Einhaltung des Mindestabstands öffnen. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich ein verpflichtender Mund-Nasen-Schutz und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Person. Schwimmbäder und Freizeitanlagen können auch ab 29. Mai öffnen – detaillierte Auflagen werden zeitgerecht ausgearbeitet.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Weitere Anpassungen.

Die derzeit geltenden Beschränkungen für Geschäfte für 20 m² pro Kunde werden auf 10 m² reduziert – bei Gottesdiensten soll dies auch ermöglicht werden. Weiterbildungsangebote dürfen analog zur Schule ab 29. Mai wieder durchgeführt werden. Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse dürfen ab 4. Mai wieder stattfinden. Schulungen durch das AMS und im Auftrag des AMS können ab 15. Mai durchgeführt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 

Auch wenn die Entwicklung eine gute ist, so gilt weiterhin: Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen, um sich selbst und andere Menschen zu schützen.Bitte helfen Sie weiterhin so diszipliniert mit und arbeiten sie gemeinsam mit uns und unserer Bundesregierung einem Comeback für Österreich!

Ihr Team der Volkspartei Ebreichsdorf
VP Obmann Heinrich Humer

 
 
 
 
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