Ebreichsdorfer Gemeinderäte denken über „Neue Bodenpolitik“ nach

Vertragsraumordnung, im NÖ Raumordnungsgesetz vorgesehen, wurde von Experten vorgestellt und diskutiert.

Im Zuge des Smart City Projektes der Stadtgemeinde Ebreichsdorf werden neben der Betrachtung unterschiedlicher Planungsszenarien auch rechtliche und bodenpolitische Fragen diskutiert. Das Instrument der „Vertragsraumordnung“ erlaubt beispielsweise, zivilrechtliche Verträge mit dem Grundstückseigentümer an den hoheitlichen Akt der Umwidmung eines Grundstückes zu Bauland zu verknüpfen.
Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf überlegt, dieses Werkzeug auch in der Gemeinde für zukünftige Bauvorhaben einzusetzen und hat die Bodenpolitikexperten Prof. Arthur Kanonier und Dr. Lorenz Riegler zu einem Seminar ins Rathaus eingeladen.

Warum Vertragsraumordnung?

Landesweit bleiben etwa 30 Prozent der in Bauland umgewidmeten Flächen langfristig unbebaut. Der Bedarf an Wohnflächen ist aber ungebrochen und macht Druck auf neue Umwidmungen und treibt die Bodenpreise und den Bodenverbrauch in die Höhe.

Es ist ein erklärtes Ziel von verantwortungsvoller Raumordnung und Bodenpolitik, die rasant fortschreitende Zersiedlung und den Flächenverbrauch einzubremsen, auf der anderen Seite aber auch dem Wohnungswunsch der Bürger „möglichst leistbar“ erfüllen zu können.

Die Vertragsraumordnung im NÖ Raumordnungsgesetz (aber auch in allen anderen Bundesländern ähnlich geregelt) versucht den Prozess der Siedlungsentwicklung besser steuern zu können,
- wobei der Grundstückseigentümer die Umwidmung und den Gewinn aus der Wertsteigerung erhält,
- er aber auch die der Umwidmung zugrunde liegenden Versprechen vertragsgemäß umsetzen muss.
Dafür sind auch Fristsetzungen und Pönale Zahlungen möglich.

Ebreichsdorf denkt über ein längerfristiges Konzept nach

Der Gemeinderat im Ebreichsdorf hat erkannt, dass die Stadt einen längerfristigen Masterplan für die Weiterentwicklung braucht und dazu auch einen “Arbeitskreis Zukunft“ eingerichtet. Das Smart City Projekt, gefördert vom Klima- und Energiefond, begleitet den internen Diskussionsprozess.

Es ist aber auch klar, dass nach einer Entscheidung die Gemeinde ein verlässliches Instrument braucht, diese Pläne umsetzen zu können.

Ist Vertragsraumordnung ein Eingriff in das Eigentumsrecht?

Die Flächenwidmung ist hoheitliche Aufgabe der Gemeinden und beeinflusst natürlich das private Nutzungsrecht. Wenn die öffentliche Hand eine Widmung erweitert und dadurch der Grundstückseigentümer eine Wertsteigerung bis zum 20-fachen erhält, dann ist es doch recht und billig, dass die Einhaltung der vereinbarten Nutzung auch eingefordert wird.

Wenn nun Herr Markus Gubik auf der FPÖ-Homepage von „Kommunismus“ und „Enteignung“ spricht, so spricht er nicht für den sogenannten „kleinen Mann“ und für die Interessen der „Häuselbauers“, sondern für Grundstücksspekulation und Gewinnoptimierung der Grundstücksverwerter. Denn gerade diese gepflegte Praxis der Vergangenheit, des Hortens von gewidmeten Grundstücken, ist verantwortlich für die horrend steigenden Grundstückspreise und die unkontrollierte Zersiedelung. Spielen da wohl private Interessen mit?