Am 30. März dieses Jahres wurde die Umwidmung der Bauklasse II auf III, auch mit den Stimmen der Bürgerliste, beschlossen. Dies sollte ein kostenfreundliches Umsetzen der Wohnungen für unsere Jugend ermöglichen.
Die Eckpunkte des Bauprojektes waren Teil des Antrages.
Das Land Niederösterreich hat für die Umsetzung eine für den Bauträger erhärtende Bedingung im Umwidmungsverfahren mit einer erweiterten Baufluchtlinie ergänzt. Diese veränderte Baufluchtlinie, die vom Grundstückbesitzer akzeptiert wurde, sollte nun im Gemeinderat umgesetzt und genehmigt werden.
Die ÖVP glaubt, dass mit einer Klarstellung seitens des Bauwerbers bestehende Zweifel ausgeräumt werden, und hofft, dass am Donnerstag bei der Fortsetzung der Gemeinderatssitzung ein Großteil der “Zweifler” noch überzeugt werden können.
Es wäre schade, wenn ein sehr gutes Projekt für unsere Jugend aus parteitaktischen Gründen nicht mit großer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen werden könnte.
Am 01.04.2017 haben wir, wie folgt, informiert:
Für unsere Jugend und jungen Familien in Ebreichsdorf attraktive und leistbare Wohnungen
Die ÖVP hatte Junges Wohnen ganz zentral in ihrem Wahlprogramm, die Junge ÖVP hat dieses Thema als einen ihrer Hauptpunkte eingebracht. Es freut uns, dass wir dieses Vorhaben nun in einen gemeinsamen Vorgehen umsetzen können.
Es ist wichtig, dass für unsere Jugend und jungen Familien in Ebreichsdorf attraktive und leistbare Wohnungen errichtet werden!
Die Firma Alpenland Gemeinnützige Bau- Wohn- und Siedlungsgenossenschaft hat auf Änderung der Bebauungsbestimmungen für Junges Wohnen hinter dem City-Center-Ebreichsdorf angesucht. Aus wirtschaftlichen Gründen sind für Junges Wohnen 4 Geschosse notwendig, welche nach der neuen Bauordnung in der derzeit gültigen Bauklasse nicht errichtet werden können. Es sollen insgesamt 84 Wohnungen entstehen, davon 2/3 für das "Junge Wohnen." Der Gemeinderat hat am 30.03.2017 die Änderung der Bauklasse des Grundstückes 806/2 auf III mehrheitlich unter folgenden Bedingungen beschlossen:
• Bei einer Erhöhung auf Bauklasse III müssen 2/3 der entstehenden Wohnungen für das Junge Wohnen bestimmt sein (nach dem Förderprogramm des Landes NÖ).
• Das Vergaberecht für diese Wohnungen steht der Gemeinde zu
• Die Bauklassenänderung gilt nur für das Grundstück 806/2
Eckdaten:
• Durchschnittliche Wohnungsgrößen mit rund 55m² (2- bis maximal 3-Zimmer Wohnungen)
• Geringe Baukostenanteile von maximal € 4.000
• Eine monatliche Miete unter € 10/m².