Vereine sind gerade im ländlichen Raum ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kultur.
Die Bundesregierung hat deshalb einen europaweit einmaligen Unterstützungsfond
in Höhe von € 700 Millionen vereinbart. Dieser dient der Stärkung der vielen Freiwilligen,
die mit ihrem Engagement unsere Lebensqualität sichern.
Das heißt im Detail.
- Anspruchsberechtigt sind Vereine entsprechend Bundesabgabenordnung,
z.B. Musik-, Sport- oder Kulturvereine - Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ebenso anspruchsberechtigt - Anträge können ab dem 8. Juli bis zum 31. Dezember2020 online unter
www.npo-fonds.at eingereicht werden - Die Abwicklung sowie Stichprobenkontrollen erfolgen über
die österreichische Förder- und Finanzierungsbank Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) - 50% werden umgehend ausbezahlt, nach dem 30.09.2020 der Restbetrag
Aufbau der Unterstützung.
- Ein Fördertopf für Vereine in Höhe von € 700 Mio.
- Fixkostenzuschuss: Bis zu 100% für förderbare Kosten (01.04.2020 bis 30.09.2020),
z.B. Miete, Energie- und Telekommunikationskosten, Schutzausrüstung, Versicherung - Struktursicherungsbeitrag als Pauschalbetrag: 7% der Einnahmen des Vorjahres
werden abgegolten, maximal € 120.000
- Fixkostenzuschuss: Bis zu 100% für förderbare Kosten (01.04.2020 bis 30.09.2020),
- Ist die Summe höher als € 3.000 erhält die Organisation höchstens den Einnahmeausfall
- Mindestbetrag für Auszahlung einer Förderung € 500
Profisport.
- € 35 Mio. aus dem Fördertopf sind für den Profisport reserviert
- Abwicklung läuft über das Sportministerium
ebenso Stichprobenkontrollen über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Mit der Veröffentlichung der Richtlinien wird in den nächsten Tagen gerechnet.
Wichtige Details und weiterführende Informationen finden Sie im Newsletter der LBG.